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OLG Koblenz, 18.03.1988 - 2 U 90/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Positive Verschuldensvermutung im Rahmen der Tierhalterhaftung bei abredewidrigem Ableinen eines Rottweilers trotz vorhandener Sichtbarriere (Hecke) auf die Freifläche
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 16.12.1986 - 10 O 231/85
- OLG Koblenz, 18.03.1988 - 2 U 90/87
Papierfundstellen
- NJW 1988, 1737
- NJW-RR 1988, 858 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Koblenz, 08.01.1986 - 1 U 632/85
Auszug aus OLG Koblenz, 18.03.1988 - 2 U 90/87
Wird unterstellt, daß die Kl. nicht durch Anspringen des Rottweilers zu Fall kam, sondern beim Versuch, den Dackel wegzuziehen, wäre sie nicht infolge einer erkennbar unnützen Einmischung in einen Tierkampf (vgl. OLG Koblenz, NJW-RR 1986, 704 (705) gestürzt, sondern bei einer als nicht von vornherein aussichtslos erscheinenden Maßnahme zur Rettung ihres Tieres.
- OLG Koblenz, 08.02.2021 - 12 U 1363/18 Zutreffend ist auch, dass für den Fall, dass zwei Tiere zum Schadenseintritt beigetragen haben, sich die Verpflichtung zum Ersatz des Schadens nach dem Gewicht bestimmt, mit dem die jeweilige Tiergefahr in der Schädigung wirksam geworden ist (BGH VI ZR 1/84, Urteil vom 05.03.1985, juris, BGH VI ZR 177/75, Urteil vom 06.07.1976, juris; OLG Koblenz 7 U 1572/82, Urteil vom 25.05.1983, juris; OLG Koblenz 2 U 90/87, Urteil vom 18.03.1988, juris OLG Hamm 6 U 236/93, Urteil vom 24.11.1994, juris).